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   BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00   

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BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00 (https://dejure.org/2001,1336)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 AZR 108/00 (https://dejure.org/2001,1336)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 (https://dejure.org/2001,1336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BeschFG 1985 § 2 Abs. 1; ; BAT § 34; ; BAT § 34 SR 2 l I Nr. 3; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulwanderungen - Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klassenfahrt und Teilzeitlehrer - Vollzeitbezahlung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 368
  • MDR 2002, 461
  • BB 2002, 632
  • JR 2003, 44
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 414/95

    Teilzeitlehrer auf Klassenreisen

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind für die Dauer der Teilnahme an ganztägigen Klassenfahrten wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu vergüten (teilweise Aufgabe von Senat 20. November 1996 - 5 AZR 414/95 - BAGE 84, 335).

    Auch wenn es kein festes Verhältnis zwischen der Zahl der Unterrichtsstunden und dem Zeitmaß für die den Unterricht begleitende Lehrtätigkeit, wie beispielsweise Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenreisen, gibt, muß der Arbeitgeber, wenn er in diesem Bereich Anordnungen trifft, billiges Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB wahren (Senat 20. November 1996 - 5 AZR 414/95 - BAGE 84, 335, 342).

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Die Zulassung der Revision kann sich auf einen rechtlich oder tatsächlich abtrennbaren Teil eines Gesamtstreitstoffs beziehen, über den in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teilurteil oder Zwischenurteil gesondert entschieden werden könnte (vgl. BAG 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355; Ascheid GK-ArbGG § 72 Rn. 41; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 72 Rn. 29).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Stehen die maßgeblichen Tatsachen fest, ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (Senat 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1999 - 2 Sa 323/99

    Anspruch auf Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung; Mehrarbeitsvergütung für Beamte;

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 1999 - 2 Sa 323/99 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage hinsichtlich der vom Kläger beantragten Vergütung der Teilnahme an der Klassenfahrt abgewiesen hat.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Die Revisionsbegründung muß zu den gem. § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO gerügten Punkten eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (vgl. Senat 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - BB 2001, 1585).
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Die Revisionsbegründung muß zu den gem. § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO gerügten Punkten eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (vgl. Senat 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - BB 2001, 1585).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Der Umfang der Revisionszulassung im Urteilstenor ist ggf. unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe festzustellen (vgl. BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47; BGH 13. Dezember 1989 - IV b ZR 19/89 - NJW 1990, 1795, 1796).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Der Umfang der Revisionszulassung im Urteilstenor ist ggf. unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe festzustellen (vgl. BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47; BGH 13. Dezember 1989 - IV b ZR 19/89 - NJW 1990, 1795, 1796).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
    Diese unterschiedliche Vergütung verstößt gegen § 2 Abs. 1 BeschFG (Senat 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262, 267 = AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 72 mit zust. Anm. Plander).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Leistet der teilzeitbeschäftigte Lehrer anlässlich einer ganztägigen Klassenfahrt Arbeit wie eine Vollzeitkraft, steht ihm ein Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung oder auf zusätzliche anteilige Vergütung zu (Fortführung von BAG 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368).

    Die unterschiedliche Vergütung verstieß schon gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 (Senat 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262, 267; 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 -BAGE 98, 368, 371 f.).

    An dieser im Urteil vom 22. August 2001 (Senat - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368, 373) vertretenen Auffassung hält der Senat fest.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

    a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 (5) Sa 704/04

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind für die Dauer der Teilnahme an ganztägigen Klassenfahrten wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu vergüten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer).

    Sie hat sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2001 (- 5 AZR 108/00 -) berufen.

    Dieses Ergebnis folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2001 (- 5 AZR 108/00 -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer = BAGR 2002, 156 f.).

    Diese Rechtsprechung hat es mit Urteil vom 22.08.2001 (- 5 AZR 108/00 -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer =BAGR 2002, 156 f.) fortgeführt.

    Nur eine solche Ermessensausübung beachtet nicht nur hinreichend das Verbot der Schlechterbehandlung wegen der Teilzeitarbeit nach § 4 Abs. 1 TzBfG, sondern bringt dieses darüber hinaus effektiv zur Geltung (vgl. BAG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 AZR 108/00 -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer = BAGR 2002, 156 f.).

    In diesem Sinne sind nach Auffassung der Kammer auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 22.08.2001 (- 5 AZR 108/00 -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer = BAGR 2002, 156 f.) zu verstehen, wenn es dort heißt: "..., so entspricht diese Anordnung bei einer mindestens ganztägigen Klassenfahrt nur dann billigem Ermessen im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB, wenn die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an diesem Tag wie eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft vergütet wird." Soweit sich das beklagte L2xx in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des LAG Hamm vom 04.05.2004 (- 5 Sa 1772/03 -) berufen hat, so ist festzuhalten, dass das beklagte L2xx aus dieser Entscheidung bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten kann, da das LAG Hamm in der zuvor erwähnten Entscheidung die Frage, ob ein Freizeitausgleich nach § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 BAT zulässig ist, gerade nicht entschieden hat.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

    a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.

  • LAG Niedersachsen, 10.02.2012 - 12 Sa 597/11

    Arbeitszeit einer teilzeitbeschäftigten pädagogischen Mitarbeiterin einer

    Aufgrund des unterschiedlichen Arbeitszeitregimes der beiden Berufsgruppen kann die für angestellte Lehrkräfte ergangene Rechtsprechung (BAG 22.08.2001, 5 AZR 108/00, AP Nr. 144 zu § 611 Lehrer, Dozenten; BAG 25.05.2005, 5 AZR 566/04, AP Nr. 165 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) zur arbeitszeitmäßigen Bewertung der Teilnahme an Klassenfahrten nicht auf pädagogische Mitarbeiterinnen übertragen werden.

    Soweit sich das beklagte Land auf die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2001 (5 AZR 108/00, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) und die Entscheidung vom 25.05.2005 (5 AZR 566/04, NZA 2005, 981 bis 983) bezieht, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in den dort entschiedenen Sachverhaltskonstellationen dem Klagbegehren der Lehrerinnen und Lehrer vollumfänglich stattgegeben worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer

    Mit Schreiben vom 4. November 2004 beantragte sie unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 (- 5 AZR 108/00 -, BAGE 98, 368 = PersR 2003, 47) für die Dauer dieser Klassenfahrt die Zahlung von Dienstbezügen einer entsprechend vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.

    d) Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. August 2001 (- 5 AZR 208/00 -, BAGE 98, 368) berufen, wonach teilzeitbeschäftigte, angestellte Lehrkräfte für die Dauer der Teilnahme an ganztägigen Klassenfahrten wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu vergüten sind.

  • LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14

    Rufbereitschaft und Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Auch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 (5 AZR 108/00 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) sagt nicht aus, dass eine unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt, wenn der Arbeitgeber von einem teilzeitbeschäftigten Lehrer in einem Umfang Tätigkeiten außerhalb der Unterrichtserteilung erlangt, die den Umfang einer Vollzeitbeschäftigung haben.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09

    Lehrer in Arbeitsphase der Altersteilzeit - Begleitung einer mehrtägigen

    Diese Rechtsprechung hat es mit Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 108/00 - fortgeführt.

    Zugleich wird für jeglichen Umfang von Teilzeitarbeit eine klare handhabbare Vergütungsregelung gewährleistet, vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005, aaO und Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 108/00.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

    a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.

  • OVG Hamburg, 14.12.2023 - 5 Bf 202/21

    Die Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg, beamtete teilzeitbeschäftigte

    Jedenfalls wenn ein solcher zeitlicher Ausgleich möglich ist, besteht kein Anspruch des teilzeitbeschäftigten Beamten, für die Dauer der Teilnahme an einer Klassenfahrt wie eine vollzeitig beschäftigte Lehrkraft vergütet zu werden (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 11 und 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 22.8.2001, 5 AZR 108/00, juris Rn. 27 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 3 LB 44/03

    Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung,

  • LAG Hamm, 10.02.2005 - 11 Sa 1333/04

    Vollzeitvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrerin bei zumindest ganztägigen

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99

    Feststellungsklage - Berechnung der Betriebsrente

  • VG Stade, 18.05.2006 - 3 A 197/05

    Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der Zeit einer Klassenfahrt;

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04

    Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit,

  • VG Lüneburg, 20.04.2006 - 1 A 952/05

    Mehrarbeit einer Lehrerin durch Klassenfahrt.

  • VG Minden, 17.08.2005 - 4 K 1568/04
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